Mitbestimmung
Mitbestimmung bezeichnet die Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen im Unternehmen. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern bzw. dem Betriebsrat, Einfluss auf die betriebliche Willensbildung zu nehmen. Je nach Gesetz betrifft sie beispielsweise Aufsichtsräte, Betriebsräte oder Personalräte. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 417 ff.)
Beispiel: In einem Betrieb mit mindestens fünf ständigen Arbeitnehmern kann der Betriebsrat bei bestimmten Entscheidungen mitbestimmen, zum Beispiel bei der Arbeitszeitgestaltung, Urlaubsplanung oder der Festlegung von Akkordsätzen und Prämiensätzen. In diesen Bereichen kann eine Regelung ohne die Zustimmung des Betriebsrats nicht getroffen werden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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