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Missbräuchliche Ausnutzung

Missbräuchliche Ausnutzung liegt vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Macht einsetzt, um den Wettbewerb zu behindern oder die Marktgegenseite auszubeuten. Dazu zählen z. B. überhöhte Preise, Kampfpreise, Ausschließlichkeitsvereinbarungen, Kundenbindungsprogramme oder die Verweigerung von Geschäftsmöglichkeiten wie Netzzugang. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 38)


Beispiel: Ein Stromanbieter mit marktbeherrschender Stellung verlangt von neuen Kunden, dass sie nur langfristige Verträge abschließen, um Konkurrenten vom Marktzugang auszuschließen.


Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler

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