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Mischzinssatzprinzip

4. Jan.
1 Min. Lesezeit

Das Mischzinssatzprinzip ist ein vereinfachtes Verfahren zur Investitionsbewertung bei bonitätsabhängigen Zinssätzen. Dabei wird ein Durchschnittszinssatz aus dem risikolosen Marktzins und dem unternehmensspezifischen Sollzinssatz gebildet. Kapitalbedarfe werden mit dem bonitätsabhängigen Zinssatz refinanziert, während Kapitalüberschüsse möglichst risikolos angelegt werden. Das Prinzip ersetzt die detaillierte Abbildung von Ein- und Auszahlungen durch einen einheitlichen Näherungszinssatz. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 135)


Beispiel: Ein Unternehmen plant eine Investition von 100.000 € und muss dafür Kredite aufnehmen. Der bonitätsabhängige Sollzinssatz des Unternehmens beträgt 8 %, der risikolose Marktzins liegt bei 3 %. Nach dem Mischzinssatzprinzip wird ein Durchschnittszinssatz von 5,5 % verwendet, um die Investition zu bewerten. Die künftigen Einzahlungen und Auszahlungen werden damit abgezinst, anstatt jeden Überschuss und Kapitalbedarf getrennt zu verzinsen, wodurch der Kapitalwert der Investition vereinfacht berechnet werden kann.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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