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Ministerialprinzip

19. Juni
1 Min. Lesezeit

Das Ministerialprinzip ist ein Gliederungsprinzip des öffentlichen Haushalts, bei dem der Haushaltsplan nach den einzelnen Ministerien (Ressorts) aufgebaut ist. Es dient vor allem der administrativen Kontrolle der Ausgaben und Einnahmen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 148)


Beispiel: Der Bundeshaushalt ist in Einzelpläne gegliedert. So enthält das Bundesministerium für Verteidigung einen eigenen Haushalt für die Bundeswehr, während das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen separaten Haushalt für Bildung und Forschung verwaltet.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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