Mineralgewinnungsrecht
Ein Mineralgewinnungsrecht ist das Recht zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen. Für diese Rechte werden heute keine besonderen Einheitswerte mehr festgestellt; steuerlich werden die Werte im Betriebsvermögen oder sonstigen Vermögen berücksichtigt. (vgl. Puke 2023, S. 191)
Beispiel: Ein Unternehmen besitzt das Recht, Kies oder Erdgas auf einem bestimmten Gebiet abzubauen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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