Mindesturlaub
Der Mindesturlaub ist die gesetzlich festgelegte Mindestdauer des jährlichen bezahlten Erholungsurlaubs. Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt er 24 Werktage pro Jahr. Dabei zählen grundsätzlich auch Samstage als Werktage. Auf den gesetzlichen Mindesturlaub kann der Arbeitnehmer nicht verzichten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 416)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr. Arbeitet er normalerweise von Montag bis Freitag, werden für eine Urlaubswoche 6 Werktage angerechnet, sodass 24 Werktage 4 Urlaubswochen entsprechen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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