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Mindestpreise

Mindestpreise sind staatlich festgelegte Preise, die nicht unterschritten werden dürfen, um Anbieter (z. B. Produzenten) zu schützen. (vgl. Scheuring 1997, S. 51 f.)


Beispiel: Für Milch wird ein Mindestpreis von 2 Euro pro Liter festgelegt, obwohl der Marktpreis 1 Euro beträgt.


Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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