Mindestmengenzuschlag
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Der Mindestmengenzuschlag (Mindermengenzuschlag) ist ein Aufpreis, den ein Anbieter berechnet, wenn ein Kunde eine bestimmte Mindestabnahmemenge unterschreitet. Der Zuschlag soll höhere Stückkosten bei kleinen Bestellmengen ausgleichen. (vgl. Pechtl 2014, S. 270 f.)
Beispiel: Ein Großhändler legt fest, dass die Mindestbestellmenge für Schrauben 1.000 Stück beträgt. Der Preis liegt bei 0,10 € pro Stück. Bestellt ein Kunde jedoch nur 500 Stück, wird ein Mindermengenzuschlag von 20 € berechnet. Dadurch verteuert sich die kleine Bestellung im Verhältnis zur Standardmenge.
Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius



Kommentare