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Mindestlohn

11. Aug.
1 Min. Lesezeit

Der Mindestlohn ist ein festgelegtes Arbeitsentgelt, das nicht unterschritten werden darf. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 416)


Beispiel: In einer bestimmten Branche wird tarifvertraglich festgelegt, dass Arbeitnehmer mindestens 20 € pro Arbeitsstunde erhalten müssen. Ein Arbeitgeber dieser Branche darf dann keinen niedrigeren Stundenlohn vereinbaren.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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