Mindestkapital
Das Mindestkapital ist das gesetzlich vorgeschriebene Eigenkapital, das bei der Gründung einer Gesellschaft oder bestimmten Rechtsform mindestens vorhanden sein muss. Die Höhe hängt von der Rechtsform ab. Bei einer AG beträgt es 50.000 €, bei einer GmbH 25.000 €. (vgl. Schneck 2018, S. 657 ff.)
Beispiel: Zwei Personen gründen eine GmbH. Dafür müssen sie zusammen mindestens 25.000 € Stammkapital aufbringen. Bei der Gründung einer AG wären dagegen mindestens 50.000 € Grundkapital erforderlich.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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