Mindestdeckungsbeitrag
Aktualisiert: 9. Okt.
Der Mindestdeckungsbeitrag bzw. Mindestdeckungssatz ist ein aus produktions- und absatzpolitischen Gründen vorgegebener Soll-Deckungsbeitrag je Engpassleistungseinheit. Bei der Kalkulation von Angebotspreisen darf dieser Mindestwert nicht unterschritten werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 166)
Beispiel: Ein Unternehmen legt einen Mindestdeckungsbeitrag von 20 € je Maschinenstunde fest. Benötigt ein Auftrag 10 Maschinenstunden, muss er mindestens 200 € Deckungsbeitrag erzielen. Liegt der errechnete Deckungsbeitrag nur bei 180 €, darf der Angebotspreis nicht akzeptiert werden.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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