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Mindermengenabrechnung

Von einer Mindermengenabrechnung spricht man, wenn die tatsächlich gelieferte Strommenge eines Lieferanten am Jahresende über der zuvor prognostizierten Menge liegt. Die zusätzlich gelieferte Energiemenge (Mindermenge) muss der Lieferant dem Netzbetreiber nachträglich vergüten. (vgl. Linnemann 2024, S. 62)


Beispiel: Ein Stromlieferant prognostiziert für einen Kunden 100.000 kWh für das Jahr. Tatsächlich verbraucht der Kunde 110.000 kWh. Die zusätzlichen 10.000 kWh gelten als Mindermenge und müssen vom Lieferanten nachträglich an den Netzbetreiber bezahlt werden.


Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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