Minderheitenanteile
Aktualisiert: 9. Okt.
Minderheitenanteile sind Anteile an einer Minderheitsbeteiligung, also Anteile an einem Unternehmen, die keine Mehrheit der Anteile bzw. Stimmrechte darstellen. Sie stehen im Gegensatz zu den Mehrheitsanteilen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 165)
Beispiel: Ein Unternehmen hält 30 % der Anteile an einer anderen Gesellschaft. Diese 30 % stellen Minderheitenanteile dar, während die übrigen 70 % von einem anderen Gesellschafter gehalten werden.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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