Minderentschädigung
Eine Minderentschädigung ist die geringere Auszahlung eines Schadens als die vertraglich vereinbarte Entschädigung, wenn eine Unterversicherung vorliegt. Sie kommt beispielsweise bei der Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und Reisegepäckversicherung vor. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 415)
Beispiel: Ein Hausrat ist mit 50.000 € versichert, tatsächlich aber 100.000 € wert. Bei einem Schaden von 20.000 € kann wegen der Unterversicherung nur eine entsprechend gekürzte Entschädigung gezahlt werden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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