top of page
Affiliate.png

Minderentschädigung

11. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Minderentschädigung ist die geringere Auszahlung eines Schadens als die vertraglich vereinbarte Entschädigung, wenn eine Unterversicherung vorliegt. Sie kommt beispielsweise bei der Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und Reisegepäckversicherung vor. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 415)


Beispiel: Ein Hausrat ist mit 50.000 € versichert, tatsächlich aber 100.000 € wert. Bei einem Schaden von 20.000 € kann wegen der Unterversicherung nur eine entsprechend gekürzte Entschädigung gezahlt werden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page