Millionenkredit
Ein Millionenkredit ist ein Kredit über mehr als 1 Mio. €, der nach § 14 KWG bei der Europäischen Zentralbank (EZB) meldepflichtig ist. Die Meldepflicht dient der Bankenaufsicht und Finanzaufsicht, damit ein Kreditnehmer nicht unbemerkt bei mehreren Banken sehr hohe Kredite aufnehmen kann. (vgl. Schneck 2018, S. 657 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen nimmt bei einer Bank einen Kredit von 1,5 Mio. € auf. Dieser muss gemeldet werden, sodass die Aufsicht einen Überblick über die Kreditverpflichtungen des Unternehmens erhält.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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