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Mietzins

11. Aug.
1 Min. Lesezeit

Der Mietzins ist die Vergütung, die der Mieter für die vertragsgemäße Nutzung einer gemieteten Sache oder eines gemieteten Raumes an den Vermieter zahlt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 415)


Beispiel: Eine Person mietet eine Wohnung und zahlt dafür monatlich 900 € Mietzins. Dafür darf sie die Wohnung entsprechend dem Mietvertrag nutzen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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