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Mietwohngrundstücke

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 % Wohnzwecken dienen und überwiegend zur Vermietung bestimmt sind; Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser gehören nicht dazu. (vgl. Puke 2023, S. 191)


Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit zehn vermieteten Wohnungen gilt als Mietwohngrundstück.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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