Mietkauf
Mietkauf ist ein Vertrag, bei dem der Mieter das Recht erhält, die gemietete Sache innerhalb einer bestimmten Frist zu einem vorher vereinbarten Preis zu kaufen. (vgl. Schneck 2018, S. 657 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen nutzt eine Maschine zunächst gegen monatliche Mietzahlungen. Innerhalb von fünf Jahren hat es das Recht, die Maschine für einen festgelegten Kaufpreis zu erwerben.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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