Mieterstrom
- Andreas Armster

- 31. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Mieterstrom bezeichnet lokal erzeugten Strom, der direkt im selben Gebäude von Mietern verbraucht wird und aufgrund der entfallenden Netznutzung geringere Umlagen sowie einen staatlichen Mieterstromzuschlag erhält. (vgl. Linnemann 2024, S. 338)
Beispiel: Der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugte Solarstrom wird tagsüber direkt von den Mietern für Haushaltsgeräte genutzt, wodurch sie günstigeren Strom beziehen und keine volle Netzentgelte zahlen müssen.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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