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Mieterhöhungen bei Wohnraum

13. Okt.
1 Min. Lesezeit

Mieterhöhungen bei Wohnraum sind Erhöhungen der Miete während eines bestehenden Mietverhältnisses. Sie können einvernehmlich vereinbart werden oder unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich erfolgen, beispielsweise bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB. Dabei müssen die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen eingehalten werden. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 118 f.)


Beispiel: V vermietet K eine Wohnung. Da die Miete seit 15 Monaten unverändert ist, verlangt V eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Er muss sein Verlangen in Textform mitteilen und begründen (§§ 558, 558a BGB). Außerdem muss die Kappungsgrenze beachtet werden: grundsätzlich darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB).


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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