Mieterhöhungen bei Wohnraum
Mieterhöhungen bei Wohnraum sind Erhöhungen der Miete während eines bestehenden Mietverhältnisses. Sie können einvernehmlich vereinbart werden oder unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich erfolgen, beispielsweise bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB. Dabei müssen die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen eingehalten werden. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 118 f.)
Beispiel: V vermietet K eine Wohnung. Da die Miete seit 15 Monaten unverändert ist, verlangt V eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Er muss sein Verlangen in Textform mitteilen und begründen (§§ 558, 558a BGB). Außerdem muss die Kappungsgrenze beachtet werden: grundsätzlich darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB).
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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