Miete
Miete ist ein Vertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter den Gebrauch einer Sache für eine bestimmte Zeit überlässt und der Mieter dafür Miete zahlt. Es handelt sich also um ein gegenseitiges Schuldverhältnis: Der Vermieter stellt die Sache zur Verfügung, der Mieter bezahlt dafür. (vgl. Schneck 2018, S. 657 ff.)
Beispiel: Eine Person mietet eine Wohnung für 800 € monatlich. Der Vermieter ermöglicht ihr, die Wohnung zu nutzen, während der Mieter dafür jeden Monat die vereinbarte Miete zahlt.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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