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Mergers & Acquisitions

30. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Mergers & Acquisitions (M&A) bezeichnet Unternehmensübernahmen. Sie können einvernehmlich („friendly“) mit Zustimmung des übernommenen Unternehmens oder gegen dessen Willen bzw. ohne dessen Zustimmung („hostile“) erfolgen. Nach der Übernahme ist zu entscheiden, in welcher Form der Unternehmenszusammenschluss gestaltet wird, beispielsweise als Gemeinschaftsunternehmen, Unternehmensverband, Konzern oder Fusion. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 165)


Beispiel: Unternehmen A übernimmt 80 % der Anteile von Unternehmen B für 20 Mio. €. Erfolgt die Übernahme mit Zustimmung der Geschäftsführung und Eigentümer von B, handelt es sich um eine friendly acquisition. Anschließend können A und B beispielsweise in einem Konzern verbunden werden.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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