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Meistbegünstigungsprinzip

11. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Meistbegünstigungsprinzip ist ein Prinzip des Außenhandels, nach dem ein Land einem Handelspartner die gleichen Zollvergünstigungen gewähren muss, die es auch seinem am meisten begünstigten Drittland gewährt. Im GATT wurde damit verlangt, dass Zollsenkungen grundsätzlich an alle Mitgliedsländer weitergegeben werden. Seit 1995 wird dieses Prinzip von der WTO übernommen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 410)


Beispiel: Land A senkt den Zoll auf importierte Autos aus Land B von 10 % auf 5 %. Nach dem Meistbegünstigungsprinzip muss Land A grundsätzlich auch anderen WTO-Mitgliedern diesen 5-%-Zoll gewähren.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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