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Meistbegünstigung

Meistbegünstigung bedeutet, dass ein Handelspartner alle Vorteile erhält, die ein Land auch anderen Ländern gewährt. (vgl. Scheuring 1997, S. 100)


Beispiel: Wenn ein Land einem Partner einen Zoll von 5 % gewährt, müssen auch andere begünstigte Länder diesen 5 %-Zoll erhalten.


Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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