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Mehrwertsteuer-Option

Die Mehrwertsteuer-Option bezeichnet die gesetzliche Möglichkeit für Unternehmer, auf eine an sich vorgesehene Umsatzsteuerbefreiung ohne Vorsteuerabzug zu verzichten und den Umsatz freiwillig der Umsatzsteuer zu unterwerfen, um den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Sie dient dazu, Wettbewerbsnachteile und die Riegelwirkung bei Leistungen an andere Unternehmer zu vermeiden (z. B. bei Vermietung oder Finanzleistungen an steuerpflichtige Unternehmen). (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 330 f.)


Beispiel: Ein Vermieter vermietet Büroräume an ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen. Obwohl die Vermietung grundsätzlich umsatzsteuerfrei wäre, optiert der Vermieter zur Mehrwertsteuer, stellt 20 % Umsatzsteuer in Rechnung und kann dafür die Vorsteuer aus Baukosten und Renovierungskosten abziehen; das mietende Unternehmen zieht die verrechnete Umsatzsteuer wiederum als Vorsteuer ab.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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