Mehrwertsteuer
- Andreas Armster

- 18. Juni
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Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ist eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Sie wird auf jeder Wirtschaftsstufe erhoben, wobei Unternehmen die bereits gezahlte Vorsteuer abziehen können. In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 147)
Beispiel: Ein Bäcker verkauft ein Brot für 10 € netto. Mit 7 % Mehrwertsteuer zahlt der Kunde 10,70 €. Der Bäcker führt die vereinnahmte Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab, kann aber die beim Einkauf seiner Zutaten gezahlte Vorsteuer davon abziehen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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