Mehrjährige Finanzplanung
Die mehrjährige Finanzplanung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, meist fünfjährige Finanzplanung von Bund, Ländern und Kommunen. Sie ergänzt den jährlichen Haushaltsplan, dient der langfristigen Finanz- und Investitionsplanung und ist nicht rechtlich bindend. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 146 f.)
Beispiel: Die Bundesregierung plant für die Jahre 2027 bis 2031 bereits Ausgaben für den Ausbau der Bahn und der Digitalisierung. So können langfristige Investitionen und deren Finanzierung frühzeitig berücksichtigt werden, obwohl jedes Jahr weiterhin ein eigener Haushaltsplan beschlossen wird.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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