Mehrheitsanteile
Aktualisiert: 9. Okt.
Mehrheitsanteile sind Anteile an einer Mehrheitsbeteiligung, durch die ein Unternehmen die Mehrheit der Anteile bzw. Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält. Sie stehen im Gegensatz zu Minderheitenanteilen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 165)
Beispiel: Ein Unternehmen hält 70 % der Anteile an einer Tochtergesellschaft. Die 70 % stellen die Mehrheitsanteile dar, während die übrigen 30 % Minderheitenanteile sind.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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