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Mehrheitsanteile

30. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Mehrheitsanteile sind Anteile an einer Mehrheitsbeteiligung, durch die ein Unternehmen die Mehrheit der Anteile bzw. Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält. Sie stehen im Gegensatz zu Minderheitenanteilen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 165)


Beispiel: Ein Unternehmen hält 70 % der Anteile an einer Tochtergesellschaft. Die 70 % stellen die Mehrheitsanteile dar, während die übrigen 30 % Minderheitenanteile sind.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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