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Materielle Rechtsfehler

12. Juli
1 Min. Lesezeit

Materielle Rechtsfehler sind Fehler im Inhalt eines Steuerbescheids, durch die eine Steuer falsch festgesetzt wird und die von der gesetzlich richtigen Steuer abweicht (§ 177 Abs. 3 AO). Hierzu zählen auch offenbare Unrichtigkeiten nach § 129 AO. (vgl. Puke 2023, S. 219)


Beispiel: Das Finanzamt ändert einen Einkommensteuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen, weil Werbungskosten nachträglich anerkannt werden. Dabei stellt es fest, dass versehentlich auch ein Freibetrag zu hoch angesetzt wurde. Im Umfang der zulässigen Änderung darf das Finanzamt diesen materiellen Rechtsfehler ebenfalls berichtigen, auch wenn er nicht der eigentliche Anlass für die Änderung war.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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