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Materialgemeinkostenzuschlagssatz

Der Materialgemeinkostenzuschlagssatz gibt an, wie viel Prozent der Materialeinzelkosten als Gemeinkosten auf die Kostenträger verteilt werden. Er wird berechnet, indem die Materialgemeinkosten (Endstellenkosten der Materialhauptkostenstelle) durch die Materialeinzelkosten geteilt und mit 100 multipliziert werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 181)


Beispiel: Bei der Speedy GmbH betragen die Materialgemeinkosten der Kostenstelle H5 33.406 EUR, die Materialeinzelkosten liegen bei 100.000 EUR. Der Materialgemeinkostenzuschlagssatz beträgt somit 33,406 %, was bedeutet, dass zu jedem Euro Materialeinzelkosten etwa 33 Cent Materialgemeinkosten hinzugerechnet werden.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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