Materialbeistellung
Die Materialbeistellung liegt vor, wenn der Auftraggeber dem Hersteller Material oder Stoffe zur Verfügung stellt, aus denen ein Werk hergestellt werden soll, ohne dass der Hersteller die Verfügungsmacht über das beigestellte Material erhält. (vgl. Puke 2023, S. 189)
Beispiel: Ein Kunde bringt den Stoff für einen Anzug zum Schneider mit. Der Schneider verarbeitet den Stoff, ohne Eigentümer des Materials zu werden.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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