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Masseverbindlichkeiten

11. Aug.
1 Min. Lesezeit

Masseverbindlichkeiten sind im Insolvenzverfahren insbesondere die Kosten des Insolvenzverfahrens sowie weitere Verbindlichkeiten, die nach § 55 InsO als Masseverbindlichkeiten gelten. Sie werden aus der Insolvenzmasse beglichen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 409)


Beispiel: Während eines Insolvenzverfahrens entstehen Kosten für die Verwaltung der Insolvenzmasse. Diese gehören zu den Masseverbindlichkeiten und werden vor den normalen Insolvenzforderungen aus der Insolvenzmasse bezahlt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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