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Massegläubiger

11. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Massegläubiger ist ein Gläubiger im Insolvenzverfahren, dessen Forderungen vorrangig vor den übrigen Insolvenzgläubigern aus der Insolvenzmasse vollständig befriedigt werden. Dazu gehören insbesondere Ansprüche, die durch das Insolvenzverfahren oder während des Verfahrens entstehen, etwa Kosten des Insolvenzverfahrens und Masseverbindlichkeiten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 409)


Beispiel: Ein Insolvenzverwalter beauftragt während des Insolvenzverfahrens einen Handwerker mit der Reparatur einer Maschine des insolventen Unternehmens. Die dadurch entstehende Forderung ist eine Masseverbindlichkeit. Der Handwerker ist damit Massegläubiger und wird grundsätzlich vorrangig aus der Insolvenzmasse bezahlt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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