Marktstammdatenregister
- Andreas Armster

- 26. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Das Marktstammdatenregister ist ein zentrales, behördliches Register für den deutschen Strommarkt und Gasmarkt, in dem alle Marktakteure sowie Erzeugungsanlagen, Speicheranlagen und Verbrauchsanlagen erfasst werden. Es wird von der Bundesnetzagentur geführt und dient der Schaffung einer einheitlichen, transparenten Datenbasis. Alle relevanten Akteure (etwa Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten) sind verpflichtet, sich und ihre Anlagen dort fristgerecht zu registrieren. (vgl. Linnemann 2024, S. 50)
Beispiel: Ein Hausbesitzer installiert 2024 eine Photovoltaikanlage mit 10 kW Leistung auf seinem Dach. Damit er den erzeugten Strom einspeisen und vergütet bekommen kann, muss er die Anlage innerhalb der vorgeschriebenen Frist im Marktstammdatenregister eintragen; ohne diese Registrierung erhält er keine EEG-Vergütung und die Anlage gilt als nicht ordnungsgemäß gemeldet.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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