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Marktordnungen

12. Aug.
1 Min. Lesezeit

Marktordnungen sind staatliche Eingriffe in das Marktgeschehen durch Gebote und Verbote. Sie dienen entweder dem Schutz bestimmter Marktteilnehmer oder dazu, Güterangebot und Güternachfrage zu beeinflussen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 406)


Beispiel: Der Staat schreibt für Arzneimittel vor, dass bestimmte Medikamente nur zugelassen und verkauft werden dürfen, wenn ihre Sicherheit und Qualität nachgewiesen wurde. Nicht zugelassene Medikamente dürfen nicht auf dem Markt angeboten werden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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