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Marktmacht

Marktmacht beschreibt die Fähigkeit eines Marktteilnehmers, Preise zu beeinflussen, sei es durch Monopolstellung, Kartelle oder andere Formen unvollständigen Wettbewerbs. (vgl. Beck 2011, S. 140 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen in einer Branche mit wenigen Konkurrenten nutzt seine dominante Position, um Preise für seine Produkte über die Produktionskosten hinaus zu erhöhen.


Beck, B. (2011): Makroökonomie. Zürich: vdf Hochschulverlag

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