Marginalprinzip
Aktualisiert: 9. Okt.
Das Marginalprinzip (Relevanzprinzip) ist ein spezielles Kostenzurechnungsprinzip. Es fordert, einem Bezugsobjekt nur die Kosten und Erlöse zuzurechnen, die durch dessen zusätzliches Vorhandensein tatsächlich verursacht werden. Es werden also nur die Kosten berücksichtigt, die ohne das Bezugsobjekt nicht angefallen wären. Die Zurechnungsregel entspricht damit dem Identitätsprinzip. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 161)
Beispiel: Die Produktion eines zusätzlichen Produkts verursacht 20 € Materialkosten und 10 € Fertigungslöhne. Die bestehenden Fixkosten von 50.000 € fallen unabhängig von diesem zusätzlichen Stück an. Nach dem Marginalprinzip werden dem zusätzlichen Produkt daher nur 30 € variable Kosten zugerechnet, nicht die Fixkosten.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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