Mantelzession
- Andreas Armster

- 5. Okt.
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Eine Mantelzession ist eine Sicherungsabtretung, bei der sich der Kreditnehmer verpflichtet, künftige Forderungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung automatisch an den Kreditgeber abzutreten, sobald sie entstehen. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 412)
Beispiel: Ein Unternehmen nimmt einen Kredit auf und schließt mit der Bank eine Mantelzession ab. Alle zukünftigen Forderungen aus Warenlieferungen an Kunden werden automatisch an die Bank abgetreten, solange der Kredit nicht zurückgezahlt ist.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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