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Manteltarifvertrag

Ein Manteltarifvertrag regelt allgemeine Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen oder Zuschläge. Er hat meist eine längere Laufzeit und ergänzt Entgelttarifverträge um Rahmenbedingungen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 121 f.)


Beispiel: Ein Manteltarifvertrag legt fest, dass alle Beschäftigten eines Unternehmens 30 Urlaubstage pro Jahr erhalten und die wöchentliche Arbeitszeit 37,5 Stunden beträgt.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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