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Mangelfolgeschaden

12. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Mangelfolgeschaden ist ein Schaden, der als Folge eines vorausgegangenen Mangels entsteht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 404)


Beispiel: Beim Ölwechsel eines PKW wird zu wenig neues Öl eingefüllt. Dadurch fressen sich kurze Zeit später die Kolben des Motors fest. Der Motorschaden ist der Mangelfolgeschaden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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