Mangelfolgeschaden
Ein Mangelfolgeschaden ist ein Schaden, der als Folge eines vorausgegangenen Mangels entsteht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 404)
Beispiel: Beim Ölwechsel eines PKW wird zu wenig neues Öl eingefüllt. Dadurch fressen sich kurze Zeit später die Kolben des Motors fest. Der Motorschaden ist der Mangelfolgeschaden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare