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Mahnverfahren

12. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Mahnverfahren ist ein Verfahren, mit dem ein Gläubiger eine offene Geldforderung gegenüber einem Schuldner geltend machen kann. Es kann zunächst außergerichtlich durch Mahnungen erfolgen. Beim gerichtlichen Mahnverfahren beantragt der Gläubiger einen Mahnbescheid. Zahlt der Schuldner nicht und legt keinen Widerspruch ein, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid erlassen und die Zwangsvollstreckung betrieben werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 401 f.)


Beispiel: Ein Kunde bezahlt eine fällige Rechnung nicht. Der Gläubiger erinnert ihn zunächst an die Zahlung und schickt anschließend eine Mahnung. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, kann der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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