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Ländergruppeneinteilung

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Ländergruppeneinteilung teilt ausländische Staaten in vier Ländergruppen ein, um steuerliche Freibeträge, Höchstbeträge und Pauschalen an die Lebensverhältnisse des jeweiligen Wohnsitzstaates anzupassen. (vgl. Puke 2023, S. 178 ff.)


Beispiel: Lebt ein unterhaltsberechtigtes Kind in einem Land der Ländergruppe 3, werden bestimmte steuerliche Freibeträge nur anteilig berücksichtigt.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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