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LSÖ

30. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

LSÖ steht für „Leitsätze für die Ermittlung von Preisen aufgrund von Selbstkosten bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber“. Sie waren Richtlinien für die Preisermittlung bei öffentlichen Aufträgen und galten bis zum 31. Dezember 1950. Anschließend wurden sie durch die Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) abgelöst. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 156)


Beispiel: Ein Unternehmen erhält einen öffentlichen Auftrag und muss den Preis auf Grundlage seiner Selbstkosten ermitteln. Bis zum 31.12.1950 erfolgte die Preisermittlung nach den LSÖ. Danach wurden dafür die LSP angewendet.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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