LSP
Aktualisiert: 9. Okt.
LSP steht für „Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten“. Sie enthalten Richtlinien für die Preisermittlung bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber, wenn keine Marktpreise zugrunde gelegt werden können. In solchen Fällen werden die Selbstkosten als Behelfspreise für die Abrechnung herangezogen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 156)
Beispiel: Ein Unternehmen erhält einen öffentlichen Auftrag, für den kein vergleichbarer Marktpreis existiert. Die Selbstkosten für die Leistung betragen 200.000 €. Der Preis wird deshalb nach den LSP auf Grundlage dieser Selbstkosten ermittelt, beispielsweise mit einem zulässigen Gewinnzuschlag von 10 %, sodass sich ein Preis von 220.000 € ergibt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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