Londoner Schuldenabkommen
- Andreas Armster

- 18. Juni
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Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 regelte die deutschen Auslandsschulden und Vorkriegsschulden. Ziel war es, Deutschlands Kreditwürdigkeit wiederherzustellen und die wirtschaftliche Erholung zu fördern. Ein erheblicher Teil der Schulden wurde erlassen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 142 f.)
Beispiel: Deutschland hatte nach dem Zweiten Weltkrieg hohe Auslandsschulden. Durch das Londoner Schuldenabkommen wurden rund 6,2 Mrd. DM der Schulden erlassen, wodurch Deutschland wieder leichter Kredite aufnehmen und wirtschaftlich wachsen konnte.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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