Lokalstromtarif
- Andreas Armster

- 26. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Ein Lokalstromtarif ist ein nicht gesetzlich geschützter Stromtarif, bei dem der Lieferant Strom als „lokal“ vermarktet, ohne dass verbindliche rechtliche Vorgaben oder Qualitätsstandards bestehen. Der Strom kann dabei aus klassischen Ökostromquellen oder aus lokalen Post-EEG-Anlagen stammen; ob und in welchem Umfang tatsächlich regionaler und ökologischer Mehrwert entsteht, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Tarifs ab und muss im Einzelfall geprüft werden. (vgl. Linnemann 2024, S. 57 f.)
Beispiel: Ein Stadtwerk bietet einen Lokalstromtarif an und wirbt damit, dass der Strom „aus der Region“ stammt. Tatsächlich wird der Strom überwiegend aus einer örtlichen Windkraftanlage geliefert, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung gefallen ist (Post-EEG-Anlage), ergänzt durch zugekauften Ökostrom aus dem europäischen Zertifikatemarkt. Der Kunde unterstützt damit zwar den Weiterbetrieb der lokalen Anlage, hat aber keine gesetzlich garantierte Sicherheit, dass der gesamte Strom regional erzeugt wird.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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