Lohnzusatzkosten
Lohnzusatzkosten sind die zusätzlich zum Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber zu tragenden Lohnkosten. Sie umfassen gesetzlich vorgeschriebene, tarifvertraglich vereinbarte und freiwillige betriebliche Leistungen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 396)
Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt neben dem Lohn eines Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge und übernimmt beispielsweise auch Kosten für bezahlte Feiertage oder Urlaubsgeld.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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