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Lohnzahlung

12. Aug.
1 Min. Lesezeit

Lohnzahlung bezeichnet die Entrichtung des Arbeitsentgelts an den Arbeitnehmer. Sie erfolgt grundsätzlich nach der geleisteten Arbeit und nach bestimmten Zeitabschnitten. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf pünktliche Lohnzahlung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 399)


Beispiel: Ein gewerblicher Arbeitnehmer erhält seinen Lohn monatlich. Auf der Lohnabrechnung werden dabei Bruttoverdienst, Abzüge und Nettoverdienst ausgewiesen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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