Lohnsummensteuer
Die Lohnsummensteuer war bis Ende 1979 eine Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Gemeinden konnten die Lohnsumme eines Unternehmens zur Besteuerung heranziehen. Sie wurde zum 1. Januar 1980 abgeschafft. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 142)
Beispiel: Beispiel: Ein Unternehmen zahlt im Jahr Löhne von 1.000.000 €. Erhebt die Gemeinde eine Lohnsummensteuer von 2 %, muss das Unternehmen 20.000 € Lohnsummensteuer zahlen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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