Lohnsteuerklassen
- Andreas Armster

- 16. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Lohnsteuerklassen sind Kategorien, nach denen unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer für den Lohnsteuerabzug eingeordnet werden. Sie berücksichtigen persönliche Lebensverhältnisse wie Familienstand, Kinder oder mehrere Arbeitsverhältnisse. Es gibt sechs Steuerklassen (I–VI), die unter anderem für Ledige, Alleinerziehende, Verheiratete oder Arbeitnehmer mit mehreren Jobs gelten und die Höhe des monatlichen Steuerabzugs bestimmen. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 44)
Beispiel: Lohnsteuerklasse I
Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler


Kommentare